In Anerkennung der Arbeit ihres Vaters, Herrn Dr. Georg-Friedrich Horn, der in der Nachkriegszeit als Mitglied und Vorsitzender der Hamburger Steuerberaterkammer mit anderen wesentlich dazu beitrug, die Steuerberatung in Hamburg wieder aufzubauen, sowie in Andenken an ihre Familie, deren letzte Namensträgerin sie war, errichtete Frau Annemarie Horn in ihrem Testament die
Dr. Georg-Friedrich Horn Stiftung.
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck dieser Stiftung ist die finanzielle und materielle Unterstützung armer alter Menschen. Dabei verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, was bedeutet, dass die Tätigkeit der Stiftung darauf gerichtet ist, ältere Mitbürger selbstlos zu unterstützen, die finanziell auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Die Stiftung wird die Unterstützung dieses Personenkreises sowohl durch Sachzuwendungen als auch durch finanzielle Zuwendungen leisten oder auch durch Unterstützung anderer anerkannter mildtätiger Organisationen. Da die meisten der unterstützten Personen zu dem Kreis der Sozialhilfeempfänger zählen werden, ist es wichtig zu wissen, dass die Unterstützungsleistungen der Stiftung – wenn auch in begrenzter Höhe – den Hilfeempfängern anrechnungsfrei, unabhängig von der geleisteten Sozialhilfe verbleiben.
Für Sozialhilfe empfangende ältere Menschen ist aber selbst ein geringer monatlicher Unterstützungsbetrag von großer Bedeutung. Das gleiche gilt für die Unterstützung mit Sachleistungen, wie beispielsweise orthopädisch-medizinische Hilfsmittel, für die die Krankenassen nicht aufkommen.
Bei Gründung der Stiftung hatte die Stifterin, Frau Annemarie Horn, auch bedacht, dass bei der derzeit gegebenen Ungewissheit der zukünftigen Altersversorgung wahrscheinlich mehr alte Menschen als derzeit auf Zuwendungen Dritter zwecks Bestreitung ihres Unterhalts angewiesen sein könnten.
Käte Lehmann, Annegret Hantke und Georg Seitz
(Vorstand der Dr. Georg-Friedrich Horn Stiftung)